KOSTEN & TERMINE

Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Bezahlung ist in bar möglich oder per Rechnung.

 

Das Honorar richtet sich nach der Sitzungsdauer, für 60 Minuten berechne ich 70 €. Eine Sitzung in ganzheitlicher Bild- und Gestalttherapie dauert zwischen 90 und 120 Minuten.

 

60 Min. = 70 €, 90 Min. = 105 €, 120 Min. = 140 €

 

In einem ersten Beratungsgespräch erstelle ich eine ausführliche Anamnese, die für das weitere Vorgehen richtungsweisend ist. Für dieses einstündige  Kennenlerngespräch berechne ich 50 €.

 

Heilpraktiker sind nach §4 Nr 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, die obigen Preise verstehen sich demnach als Gesamtpreise.

 

Die Termine sind speziell für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um rechtzeitige Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen mein volles Honorar in Rechnung stelle. 


KOSTENÜBERNAHME DURCH PRIVATE KRANKENKASSEN ODER BEIHILFESTELLEN

Die Übernahme der Kosten wird in der Regel genehmigt, richtet sich aber auch nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung bzw. Therapie ob Ihre Krankenkasse oder die Beihilfestelle die Behandlung übernimmt.


KOSTENÜBERNAHME BEI KASSENPATIENTEN

- in Ausnahmefällen möglich -

Von den obersten Sozialrichtern wurden Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmungen SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist.

 

Bei Dringlichkeit und Nachweis, dass in Ihrer Umgebung kein gesetzlich niedergelassener Psychotherapeut einen Therapieplatz anbieten kann, beispielsweise aufgrund von langen Wartezeiten, welche durchaus 6-12 Monate betragen können.

 

Dies müssen Sie belegen können, anhand von Nachfragen, Telefonaten und den dazugehörigen Absagen. Auch hier muss in jedem Fall vorher die Klärung der Übernahme erfolgen. 


Selbstzahler

Auch wenn Sie keine Kosten erstattet bekommen, ist eine Behandlung als Selbstzahler selbstverständlich möglich.

Gerade für jüngere Personen kann es von Vorteil sein, nicht über die Krankenkasse abzurechnen, um eventuelle Schwierigkeiten beim Abschluss von Versicherungen (Lebensversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung etc.) oder beim Wechsel der Krankenkasse zu vermeiden.